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Aus dem Leben eines Bildschirmarbyters

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DSGVO-Konforme Besuchermessung

Spätestens seit dem 25. Mai 2018 sollte es Besuchern einer Webseite möglich sein, dem Erfassen von Nutzungsstatistiken beispielsweise über Google Analytics per Opt-in aktiv zuzustimmen. Davor sollten keine Daten erfasst werden. Manch einer interpretiert die neue Verordnung aber auch so, dass ein optionaler Opt-out genügt, sofern die Nutzerdaten anonym (durch das Hinzufügen der Code-Zeile ga('set', 'anonymizeIp', true); ) erfasst werden. Außerdem dürfen die erfassten Daten nicht mehr unbegrenzt lange gespeichert werden und ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung muss existieren. Das Tool erleichtert die Arbeit von Verantwortlichen im Bereich Online-Marketing und wird beispielsweise von SEO Ravensburg bereits rege genutzt.

Da das Anpassen des Google-Tracking-Codes trotz der wenigen Änderungen für viele Menschen ein Problem darstellt, nachfolgend ein einfacher Code-Generator.

Code-Generator

Im folgenden Textfeld muss die Tracking-ID angegeben werden, um den Text dieses Blog-Beitrages sowie den generierten Code automatisch anzupassen:

BezeichnungWert
Tracking-ID
Opt-Out-Bestätigungstext

Folgender Code muss im <head> -Bereich der Webseite eingebunden werden:

                    
                        <script>
                            const gaProperty = '{{actualTrackingCode()}}';
                            const gaOptOut   = 'ga-disable-' + gaProperty;
                            window[gaOptOut] = document.cookie.indexOf(gaOptOut + '=true') > -1;

                            (function(i,s,o,g,r,a,m){i['GoogleAnalyticsObject']=r;i[r]=i[r]||function(){
                                    (i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o),
                                m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m)
                            })(window,document,'script','https://www.google-analytics.com/analytics.js','ga');

                            ga('create', gaProperty, 'auto');
                            ga('set', 'anonymizeIp', true);
                            ga('send', 'pageview');

                            function disableGoogleAnalytics () {
                                document.cookie  = gaOptOut + '=true; expires=Wed, 31 Dec 3000 23:59:59 UTC; path=/';
                                window[gaOptOut] = true;

                                alert('{{optOutConfirmationText}}');
                            }
                        </script>
                    
                

Um den Javascript-Code auszuführen muss jetzt noch in der Datenschutzerklärung folgender Link eingefügt werden, der letztlich die Funktion disableGoogleAnalytics aufruft:

                    
                        <a href="javascript:disableGoogleAnalytics()">Google-Analytics-Tracking deaktivieren</a>
                    
                

Hat alles geklappt, sollte nach einem Klick auf Google-Analytics-Tracking deaktivieren eine Hinweisbox mit dem Text {{optOutConfirmationText}} erscheinen.

Technischer Hintergrund

Wie in der Dokumentation zu Google Analytics beschrieben genügt es, eine Eigenschaft in das window -Objekt zu schreiben, die mit ga-disable- und der eigenen Tracking-ID ( {{actualTrackingCode()}} ) endet. Also konkret: window['ga-disable-{{actualTrackingCode()}}'] = true; . Das geschieht im oben genannten Script in Zeile vier und 17. Außerdem wird die Information, dass der Nutzer kein Tracking wünscht, in einem Cookie gespeichert um entsprechend beim nächsten Besuchen der Seite direkt reagieren zu können. Konkret stellt Zeile vier die zuvor im Cookie gespeicherte Einstellung wieder her.

Keine Rechtsberatung

Ich leiste in mit diesem Artikel keine Rechtsberatung und garantiere nicht für die Funktion des erzeugten Codes. Für eine rechtssichere Beratung muss ein entsprechender Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

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