Davon abgesehen, dass maximal die Tätigkeit als Geschäftsführer und nicht das Gründen einer beliebigen Firma gesperrt werden kann, wäre es fatal, wenn ein einmaliges Scheitern die Konsequenz hätte, keine neue Firma mehr gründen oder führen zu dürfen. Es gibt keine pauschale Sperre über drei, vier oder gar fünf Jahre und ferner ist eine Insolvenz nicht per se mit dem Tun oder Lassen eines Geschäftsführers und dessen Tätigkeit zu verbinden.
Die verschiedenen Rechtsformen in Deutschland existieren einzig aus dem Zweck, einen rechtlichen Rahmen um eine Idee oder Geschäftstätigkeit zu spannen. Eine Gründung ist endlich und hat das Laster, irgendwann in einem Exit, einer Insolvenz oder Liquidation zu enden. Was heute funktioniert, kann morgen schon wieder ganz anders aussehen. Aus diesen Gründen ist es nur logisch und korrekt, diesen Schritt wieder gehen zu dürfen.
Ich habe meine Neugründung natürlich gründlich überdacht. Als ich mir dann aber sicher war, noch einmal in die Selbstständigkeit zu starten, habe ich mein Vorhaben so gut es geht im Vorfeld abgesichert. Zuerst hatte ich die Insolvenzverwalterin von Socialbit um Rat gefragt und eine kostenlose Rechtsberatung der IHK Bodensee Oberschwaben in Anspruch genommen. Das Ergebnis war grundsätzlich grünes Licht mit dem Hinweis, dass ich doch ebenfalls bei der Stadt Weingarten sowie dem zukünftig zuständigen Finanzamt in Ravensburg nachfragen soll.
Auch wenn die Behörden etwas schwieriger zu erreichen waren, konnte ich mir letztlich grünes Licht holen. Ich habe die Lulububu Apps UG (haftungsbeschränkt) gegründet und bin seither wieder als selbstständiger Softwareentwickler tätig.
Auch in Markdorf wurde das Scheitern der Socialbit GmbH anfangs auf uns persönlich übertragen. Meist pseudo-belehrender Nonsense. Man hätte es uns ja gesagt. Wir waren gerne Gründer, waren gerne mutig und haben auch aus unserem Scheitern gelernt. Ohne mutige Gründer gäbe es überhaupt keine Innovation. Oder wie Max Levchin, der Mitgründer von PayPal, einst sagte: